Kosten
Die Stillbegleitung/-beratung ist leider keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten dafür werden privat in Rechnung gestellt und müssen zum Termin in bar bezahlt werden.
Die Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse kann sich dennoch lohnen. Bitte erfragen Sie die Möglichkeiten dafür gerne vorab.
Aktuelle WHO (Weltgesundheitsorganisation) Empfehlungen zur Stillzeit
Die WHO empfiehlt, Säuglinge während der ersten sechs Lebensmonate ausschließlich zu stillen und das Stillen auch nach der Einführung von Beikost mindestens bis zu zwei Jahre und darüber hinaus fortzusetzen.